DifU-Seminar Sicherer Radverkehr

Juhu! Das DIY-Projekt hat mir eine <link https: nationaler-radverkehrsplan.de de node>Schulung über Grundlagen und Praxisbeispiele zum sicheren Radverkehr vom DIfU spendiert!


Mein Lieblings-Zitat gleichmal vorweg: “Einige Beamte haben erhebliche Wissenslücken bezüglich der den Radverkehr betreffenden Rechtsvorschriften.

Aber zunächst wurde natürlich auf die Newsletter des Fahrradportals und der Fahrradakademie hingewiesen – das sind nämlich nicht die selben. Außerdem haben sie natürlich auf ihre Veranstaltungen verwiesen, die Ihr jetzt auch in der Veranstaltungsübersicht meiner privaten Seite findet. Und auf ihre Literatursammlung, die ich auch in meiner privaten Literatursammlung über nachhaltige Mobilität verlinkt hab.

Außerdem wurde noch auf die strategischen und investiven Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie vom 1.1. 2019 hingewiesen:

Dann gings endlich los mit Teil 1:

 

1. Rechtliche Rahmenbedingungen für sicheren Radverkehr (StVO & VwV-StVO):

 

- Wer hätte gedacht, dass bis 2017 die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer noch nicht vor der Flüssigkeit des Verkehrs ging?! Ich Naivling natürlich nicht. (siehe Verwaltungsvorschrift zur StVO zu den Paragraphen 39-43)

- Thema Bestandsschutz in StVO & VwV: liegt nur bei auSdrücklicher Übergangsregelung vor. Eine Gefahrenlage liegt nicht erst dann vor, wenn zusätzliche Schadensfälle zu erwarten wären, sondern schon wenn eine entsprechende konkrete Gefahr besteht, die sich aus den besonderen örtlichen Verhältnissen ergibt.

- Die folgenden kreativen Lösungen sind zwar nicht in der StVO vorgesehen, werden aber trotzdem als sinnvoll erachtet.

- Ampeln unterliegen den Vorgaben des Paragraphen 45 (9) StVO und sind daher nur bei zwingender Notwendigkeit einzurichten.

- Für Baustellenabsicherungen im Bereich von Geh- und Radwegen gibt’s einen Download von der AGFS NRW.

Zu Novelle der StVO gab’s ein paar extra Folien, die ich versuchen werde, in den kommenden Tagen hier einzubauen. Wichtig sei auf jeden Fall, dass schon der Referentenentwurf Begründungen enthält, die anstelle der Verwaltungsvorschrift gelten. Und damit's nicht zu unkompliziert wird muss man diesen Referentenentwurf zusammen mit dem <link beschluss des>Beschluss des Bundesrates lesen.

2. Planungsgrundlagen für sicheren und bedarfsgerechte Radverkehrsführung

 

Da gings dann um

- unterschiedliche Nutzergruppen,

- neue Anforderungen durch steigende Nutzungsanteile und neue Technik

- Gefährdungspotenziale und Konflikte

- ungenügende Infrastruktur, die das Fehlverhalten unterstützen kann

- Planungsgrundlagen und Regelwerke

- Führungsformen

- Knotenpunktführung / kleinteilige Maßnahmen und

- integrierte Straßenraumgestaltung.


Details dazu kann ich gerne persönlich zuschicken, aber hier muss ich mich wohl auf eine Veröffentlichung des Fazits beschränken:

 

3. Neue Strategien in der Radverkehrsplanung – von der detaillierten Analyse zur zielgerichteten Verbesserung der Radinfrastruktur

 

Hier ging’s umd das Strategiekonzept und Zielnetz 2025 für den Radverkehr in Unna.

Dafür wurde

1. ein Zielnetz definiert,

2. eine videogestützte Analyse inklusive Schwachstellensuche durchgeführt

3. eine To Do-Liste erstellt

4. eine Unfallanalyse durchgeführt

5. ein Strategiekonzept erstellt, die den Einsatz von Geld und Personal definiert, die Ziele bestimmt, die Qualitäten definiert und so Messbarkeit herstellt und “politisches Denken einfängt”.


Dann wären eigentlich noch Fallbeispiele aus der Planung und Umsetzung in Darmstadt gekommen – das fiel aber leider weg.


Stattdessen ham wir einen kleinen Streifzug durch Ulm gemacht, von dem die folgenden Bildchen berichten.

 

Als Andenken gabs dann Seminarunterlagen, die leider nicht digital zur Verfügung stehen.

Außerdem wurde noch auf die strategischen und investiven Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie vom 1.1. 2019 hingewiesen: