elektrische Tretroller 2.0

Am 17.05.2019 stimmte der Bundesrat der Verordnung für den Einsatz von elektrischen Tretrollen (siehe auch elektrische Tretroller vom 08.04.2019), mit deutlichen Einschränkungen, zu.

Es sind Modelle erlaubt, die bis zu 20 km/h fahren können. Gesetzlich wird nicht mehr zwischen einem 12km/h- und einem 20 km/h- schnellen Modell unterschieden.

Das Mindestalter für alle Modelle wurde auf das 14. Lebensjahr festgesetzt.

Keines der Modelle darf auf dem Gehweg benutzt werden- mit allen Modellen muss der Radweg (bzw. die Straße, wenn kein Radweg vorhanden ist) benutzt werden.

Alle Modelle sind versicherungspflichtig, es besteht allerdings keine Helmpflicht.

Der Übernahme der Änderungen und der Beschluss der Verordnung im Kabinett durch die Regierung wird zeitnah erwartet.