elektrische Tretroller

Am 03.04.2019 beschloss das Bundeskabinett eine Verordnung für den Einsatz von elektrischen Tretrollern- die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Unterschieden werden soll wohl in zwei Modelle:

  • Das Modell, mit dem man bis zu 12 km/h fahren kann, darf nur auf dem Gehweg benutzt werden. Nutzer müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben.
  • Das Modell, mit dem man bis zu 20 km/h fahren kann, ist nur auf Radwegen (bzw. Straßen) erlaubt. Nutzer müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Eine Helmpflicht besteht nicht. Auch die Regelung, zu welchen Konditionen man den Tretroller mit in den ÖPNV nehmen kann steht noch aus.

Die Zustimmung des Bundesrats wird Mitte Mai erwartet. Bis dahin sind Fahrer nicht abgesichert. Danach wird eine Versicherung benötigt.