Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er umfasst 10 Kommunen und bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Amt für Straßenbau und Verkehr die Stelle einer/eines
Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur bzw. Bachelor of Engineering (m/w/d) Fachrichtung Bauingenieurwesen, Studienschwerpunkt Verkehrswesen/Verkehrswegebau oder vergleichbarer Fachrichtung
als technische/r Sachbearbeiter/in für die Projektierung und Umsetzung von Straßenbau– und Radwegemaßnahmen (75 %) und Fahrradbeauftragte/r (25 %) in der Abteilung „Planung und Baudurchführung“ unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
Eine Eingruppierung kann bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 12 TVöD erfolgen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Dienstort ist Bergheim.
Was bringen Sie mit?
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss) der Fachrichtung Verkehrswesen/Verkehrswegebau oder vergleichbarer Qualifikation
- fundierte Grundkenntnisse in der Straßen- und Radverkehrsplanung (technische Regelwerke und HOAI), im Straßen- und Tiefbau (technische Regelwerke und VOB) sowie in der Projektsteuerung/Koordination
- gute Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift
- überzeugende Vertretung der Interessen des Rhein-Erft-Kreises als Fahrradbeauftragte/r
- hohe Belastbarkeit auch in Stresssituationen
- sicherer Umgang mit MS-Office-Standardprogrammen
Was ist außerdem wünschenswert?
Angemessene Berufserfahrung in einem vergleichbaren Aufgabengebiet einer öffentlichen Verwaltung oder in der Bauwirtschaft wird erwartet.
Bewerbende sollten sich als gute Allrounder darstellen, Verantwortung übernehmen und Projekte überwiegend selbständig führen können.
Die Bearbeitung des Themenfeldes „Fahrradverkehr“ erfordert darüber hinaus die Bereitschaft, sich in dieses Spezialgebiet vertieft einzuarbeiten, an Fachkongressen teilzunehmen und in interkommunalen Arbeitsgemeinschaften aktiv mitzuwirken.
Wegen des Einsatzes im Außendienst sind eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, den privaten PKW gegen Kostenerstattung für dienstliche Zwecke einzusetzen, erforderlich.
Was ist ihr Aufgabenbereich?
In den nächsten Jahren sind zahlreiche interessante Verkehrsinfrastrukturvorhaben zu projektieren und zu realisieren; u.a. der Neubau von Ortsumgehungsstraßen und Radwegen sowie der Um- und Ausbau von Ortsdurchfahrten und Knotenpunkten.
Der Rhein-Erft-Kreis ist seit 1996 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW“ (AGFS). Die Kreisverwaltung verfolgt deshalb in der Ausgestaltung des Radverkehrsnetzes anspruchsvolle Ziele und setzt zum Teil innovative Radverkehrsmaßnahmen – auch im Rahmen von Modellprojekten – um. Zu den Aufgaben des/der Fahrradbeauftragten gehört deshalb die Initiierung und Erstellung von regional bedeutsamen Radverkehrskonzeptionen, die Projektierung von Radschnellverbindungen und anderer innovativer regionalbedeutsamer Radverkehrsvorhaben. Der/die Stellen-inhaber/in vertritt den Rhein-Erft-Kreis als Projektleiter/in der AGFS.
Alle Projekte werden – von der Grundlagenermittlung bis zur Verkehrsfreigabe und Abrechnung – von sogenannten Projektverantwortlichen gemanagt. Die eigentlichen Planungsleistungen werden überwiegend von externen Ingenieurbüros erbracht, die Projektsteuerung sowie die Betreuung der fachlich Beteiligten und die örtliche Bauüberwachung einschließlich der zu führenden Korrespondenz erfolgt größtenteils in Eigenleistung.
Was bieten wir Ihnen?
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Aus diesem Grund wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
- Gleitende Arbeitszeit
- Möglichkeit der Heimarbeit
- eigener Betriebskindergarten
- betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. vergünstigte Firmenfitness-Angebote)
- vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
- attraktive Aufstiegschancen
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- krisensichere Arbeitsplätze
Allgemeine Grundsätze?
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.
Haben Sie noch Fragen?
Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Herr Kapp (Leiter des Amtes für Straßenbau und Verkehr) unter der Telefonnummer 02271/83-16610 oder per Mail unter achim.kapp@rhein-erft-kreis.de zur Verfügung. Sollten Sie allgemeine Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren haben, können Sie gerne Kontakt zum Amt für Personalmanagement und Organisation, (Frau Ziemen) unter 02271/83-11142 oder per Mail unter elke.ziemen@rhein-erft-kreis.de aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung, die Sie ausschließlich über unser Online-Bewerberportal einreichen können.